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4. Dezember 2017: Neutralitätsgesetz debattieren

Kulturelle Vielfalt ist bereichernd, kann aber auch zu Spannungen führen. Gerade Schulen in Großstädten wie Berlin sind häufig überfordert im Umgang mit interkulturellen, aber vor allem auch religiösen Konflikten. Viele Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern berichten davon. Wir müssen Schulen in die Lage versetzen, mit solchen Konflikten umzugehen, denn sie werden sich nicht aussperren lassen. Deshalb haben wir als rot-rot-grüne Koalition jetzt Gelder für Fortbildungen bereitgestellt und eine dauerhafte Stelle für eine Antidiskriminierungsbeauftragte in der Bildungsverwaltung verankert.

Diskutieren müssen wir allerdings darüber, ob das Berliner Neutralitätsgestz in seiner jetzigen Form geeignet ist, um die Neutralität des Staates zu gewährleisten und zugleich Diskriminierung an Schule zu verhindern. Wir müssen unsere Schüler*innen doch nicht vor religiöser Kleidung, sondern vor religiöser Manipulation schützen. Das lässt sich nicht am Kopftuch festmachen. Was wir brauchen, sind Regeln, die religiöse Manipulation wirksam ahnden. Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen geben kann. Gleichzeitig müssen alle Lehrer*innen die Freiheit von Mädchen verteidigen, die kein Kopftuch tragen wollen. Wir Grünen wollen eine lösungsorientierte, an den praktischen Erfordernissen von Schule ausgerichtete Debatte über das Neutralitätsgesetz führen. Darauf freue ich mich.

Unabhängig davon gilt: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Kopftuch die positive Religionsfreiheit gestärkt. Der Staat hat demnach nicht zu beurteilen, welche Bekleidungsvorschriften jemand aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen für sich als verpflichtend ansieht oder nicht. Pauschale Verbote kann es nach diesem Urteil nicht mehr geben.

https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/darf-es-ein-kopftuchverbot-geben/neutralitaetsgesetz-weiterentwickeln.html