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7. September 2017: Gottesbezug im Grundgesetz - Wahl-O-Mat

Im Grundgesetz findet sich in der Präambel ein Gottesbezug: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“. Über diesen Gottesbezug gibt es in einer Gesellschaft die immer pluralistischer wird und in der immer mehr Menschen ohne Konfessionszugehörigkeit leben, zu Recht intensive und strittige Diskussionen. Auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt es solche Diskussionen, aber keine Positionierung der Partei. Weil wir keine Verfassungsänderung anstreben, lautet die Antwort im Wahl-O-Mat „dafür“. Angemessener und differenzierter für unsere Haltung wäre angesichts einer fehlenden Beschlusslage die Antwort „neutral“.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im vergangenen Herbst in Münster einen wegweisenden Beschluss zum Verhältnis von Religion, Weltanschauung und Staat gefasst, der die aktuellen Herausforderungen anpackt und endlich die Belange von konfessionsfreien Menschen berücksichtigt. Dem Beschluss waren mehrjährige Diskussionen in der grüne Religionskommission vorangegangen, die unter meiner Leitung getagt hat.

mehr: https://bettina-jarasch.de/glaubensfreiheit-ist-menschenrecht-parteitagsbeschluss-zur-religionspolitik/