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18. März 2020: Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19: Informationen für Projekte im Rahmen des Operationellen Programms des ESF

Die Senatsverwaltung für Energie, Wirtschaft und Betriebe/ Verwaltungsbehörde EFS hat aktuelle Informationen herausgegeben für die Fachstellen und zwischengeschalteten Stellen, die im Rahmen des Operationellen Programmes des ESF gefördert werden und dabei bestimmte Zielvorgaben erfüllen müssen.

Zuwendungsempfängern und Zuwendungsempfängerinnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie auf Grund der aktuellen Lage Zielvereinbarungen nicht oder nur verzögert erfüllen können. Auch Abschlagszahlungen sind möglich. Gleiches gilt für Projektteilnehmende, wenn diese an Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April.

Bei Nachfragen können Sie sich bei mir unter buero.jarasch@gruene-fraktion-berlin.de oder im zuständigen Fachreferat der Wirtschaftsverwaltung melden.

ESF-Berlin_Corona_Massnahmen_20200313Herunterladen