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4. Dezember 2019: taz, 18.11.2019: Reform der Ausländerbehörde

18.11.2019 taz (Susanne Memarnia): Die Berliner Ausländerbehörde soll integrationsfreundlicher werden: Mehr Flüchtlinge dürfen arbeiten. Expert*innen sagen, da ginge noch mehr.

Im Koalitionsvertrag bekennt sich der Senat dazu, dass Berlin Einwanderungsstadt ist. Um den Einwanderern jetzt die Integration, vor allem im Arbeitsmarkt zu erleichtern, hat das Landesamt für Einwanderung eine Expert*innenkommission eingerichtet. Diese soll Empfehlungen erarbeiten, wie die sogenannten Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) integrationsfreundlicher gestaltet werden können.

Eine zentrale Hürde ist oft der fehlende Pass der Geflüchteten. Mit den Vorschlägen der Kommission können die geduldeten Menschen nun jedoch eine Beschäftigungserlaubnis für sechs Monate erhalten – auch ohne Pass.

Bettina Jarasch, die als integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion zwar nicht in der Kommission sitzt, aber deren Arbeit verfolgt, lobt diesen Punkt als „bundesweit einmalige integrationsfreundliche Auslegung“ dessen, was Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gerade mit seiner „Duldung light“ eingeführt habe.

Eine solche Duldung, mit gekürzten Bezügen und ohne Arbeitserlaubnis, bekommen seit Inkrafttreten des „Geordneten-Rückkehr-Gesetzes“ alle Geduldeten ohne Pass. Dass ein Teil dieser Gruppe in Berlin – ausgenommen sind Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ – nun eine Arbeitserlaubnis für sechs Monate bekomme, „eröffnet einen Weg zur Verfestigung des Aufenthalts, von dem ich hoffe, dass ihn möglichst viele Menschen nutzen können“, so Jarasch zur taz.

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