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11. Mai 2020: Soforthilfe für finanziell notleidende religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat eine Soforthilfe für sozial, integrativ sowie religionsübergreifend engagierte, kleine religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, die durch die Corona-Pandemie in finanzieller Notlage sind, in Kraft gesetzt. Diesen Gemeinschaften, deren Hauptfinanzierungsquelle die Vorortspenden sind, soll direkt und unbürokratisch geholfen werden, um Insolvenzen abzuwenden. Durch das Hilfsprogramm für kleine religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften können diese einmalig einen Festbetrag von bis zu maximal 3.000 Euro erhalten. Die Förderung kann bis zum 28. Mai 2020 beantragt werden. Mehr Informationen, u.a. zur Antragstellung finden Sie hier.