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10. Juli 2019: Privatsphäre in Wohnungslosen- und Flüchtlingsunterkünften

Schriftliche Frage der Abgeordneten Bettina Jarasch zur Wahrung der Privatsphäre von Bewohner*innen von Flüchtlingsunterkünften:

Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung und damit ein Recht auf Privatsphäre. Inwiefern dieses Recht auch in Unterkünften für Geflüchtete, im Ankunftszentrum im Hangar
Tempelhof, für Wohnungslose in Hostels und Obdachlosenunterkünften gewährleistet wird, habe ich bei der Senatsverwaltung nachgefragt.

Die Schriftliche Frage zur Privatsphäre in Wohnungslosen- und Flüchtlingsunterkünften finden Sie hier.

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