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22. Mai 2019: Für ein echtes Einwanderungsgesetz: Spurwechsel statt Schönheitskorrekturen

Beim Fachgespräch zum Thema Fachkräfteeinwanderung diskutierte Bettina Jarasch (Sprecherin für Integration und Flucht, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus) mit Filiz Polat (MdB, Sprecherin für Migration und Integration, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion), Annelie Buntenbach (Bundesvorstand des DGB), Dr. Hans-Jürgen Völz (Leiter Volkswirtschaft des BVMW), Bernd Becking (Leiter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Bundesagentur für Arbeit), Karl-Sebastian Schulte (Geschäftsführer des Zentralverbandes und des Unternehmerverbandes des Deutschen Handwerks) und Harald Löhlein (Abteilungsleiter Migration beim Paritäter-Gesamtverband) über eine zukunftsfähige Einwanderungspolitik.

Am gleichen Tag standen im Bundesrat Entscheidungen zu den beiden Gesetzentwürfen der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie das sogenannte Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungs-Gesetz an. Sowohl aus den Ländern als auch von Wirtschaft, Verbänden, Trägern und der Zivilgesellschaft kamen bereits im Vorfeld viele Forderungen für eine weitergehende Ausgestaltung der jetzigen Einwanderungspolitik.

Eine dieser Forderungen aus grüner Sicht ist ein Spurwechsel, der die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt. Außerdem geht es nicht nur um Gesetze, sondern auch um ein gesellschaftliches Klima, indem Menschen kommen und bleiben wollen. Realitäten wie den Bedarf an Fachkräften gilt es anzuerkennen, um zu gestalten.

Alle Diskutierenden waren sich einig: Es gibt noch viel Handlungsbedarf. Statt Restriktionen braucht es Perspektiven, Rechtssicherheit und mehr Offenheit. Man müsse mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung Verschlechterungen verhindern und weiter konsequent notwendige und erforderliche Erleichterungen und weniger Restriktionen einfordern. Wir brauchen ein Einwanderungsgesetz, das eine realistische Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft von Fachkräftemangel bis hin zum demographischen Wandel bietet. Gleichzeitig brauchen wir einen Diskurs, der die Notwendigkeit von Migration und die zahlreichen existierenden Erfolgsgeschichten in den Fokus rückt. Nur so kann Integration gelingen und Deutschland als attraktives Einwanderungsland gestaltet werden.

Die Positionen:

Karl-Sebastian Schulte (ZDH) lobt die geleistete Arbeit der Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten in den letzten Jahren. Wer anpacken will, sei willkommen und diese Personen wolle man auch mithilfe von Ausbildung qualifizieren. Auf Schwierigkeiten durch Begrenzungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sei politisch mit Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung der 3+2 Regelung (2016), reagiert worden. Schulte berichtet von positiven Erfahrungen der Betriebe, die von großer Motivation, Engagement und Überwindung kultureller Differenzen im Alltag erzählen. Derzeit seien 11 000 Menschen aus den Hauptasylländern in Ausbildungsverhältnissen.

Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene stellt ein Kernelement für erfolgreiche Biographien dar. Sprachkenntnisse seien dagegen nicht so entscheidend. Learning-by-doing zeige in der Praxis, dass es funktionieren kann. Es sei daher richtig, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen Fokus auf die Berufsausbildung und die Öffnung für berufliche Qualifizierung zu legen, auch wenn es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Mit mehr Mut können Wege geschaffen werden, die eine Qualifizierung in einen Beruf (nicht nur in Hilfstätigkeiten) ermöglichen. Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung schafft keine volle Rechtssicherheit. Die praktische Umsetzbarkeit dieser Regelungen wird zeigen, ob es Entwicklungsbedarf gibt – hinter den jetzigen Stand dürfe man aber nicht zurückfallen.

Deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt von Harald Löhlein (Paritätischer Gesamtverband). Zwar gebe es mit dem Vorstoß eine Öffnung, jedoch ziehe sich weiterhin ein starker Steuerungsgedanke durch das Gesetz, das dadurch hinter den Erwartungen zurückbleibt. Von Regelungen insbesondere bei der Ausbildung profitieren nur wenige Menschen und es braucht mehr legale Migrationsmöglichkeiten. Auch mit Blick auf den Spurwechsel und die Frage nach den Perspektiven für bereits in Deutschland lebende Geduldete können die vorgeschlagenen Regelungen Hürden nicht beseitigen. Aspekte der Bleiberechtsdebatte oder des Familiennachzugs werden ebenfalls unzureichend thematisiert. Es brauche zudem dringend Lösungen auf europäischer Ebene, doch in den aktuellen Debatten gehe es, wenig optimistisch, zu oft nur um Begrenzung und Restriktionen. Dabei müsste man neben der Fachkräftemigration auch Aspekte wie Bildungsmigration und eine Integrationsoffensive stärker in den Fokus stellen.

Bernd Becking (Leiter der BA-Regionaldirektion Berlin-Brandenburg), bestätigt die hohe Relevanz eines Einwanderungsgesetzes. In Berlin und in Brandenburg gebe es einen spürbaren Beschäftigungszuwachs und damit auch einen steigenden Bedarf an Arbeitskräften. Alleine in Brandenburg konnten 1600 Ausbildungsstellen nicht besetzt werden. Ein Umdenken, z. B. durch eine zentrale Ausländerbehörde, sei zu begrüßen. Es bedürfe gleichzeitig einer integrationsfreundlicheren politischen Debatte, denn nicht überall würden Regelungen einheitlich ausgelegt und Ermessensspielräume genutzt. Völlig unverständlich seien solche Fälle, in denen plötzlich die Duldungstitel von langjährig Geduldeten, die in mittelständischen Betrieben wichtige Arbeit leisten, widerrufen werden. Die von der Regierung geplante Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung jedenfalls würde die Rechtsunsicherheiten nicht beseitigen, nur mit einem tatsächlichen Aufenthaltstitel können und Perspektiven geschaffen werden. Verbesserungsbedarf gebe es sowohl auf gesetzlicher als auch untergesetzlicher Ebene, d.h. Verfahren müssen verkürzt, Redundanzen vermieden und (Rechts-) Unklarheiten beseitigt werden – dann könne Einwanderungspolitik zielführend sein.

Der Chefvolkswirt des BVMW, Hans Jürgen Völz, betrachtet die Notwendigkeit eines Einwanderungsgesetzes aus marktwirtschaftlicher Perspektive. Der gravierende Fachkräftemangel und der demographische Wandel bedrohen die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Grundlage für unser Wohlstandsniveau. Deutschland sei auf Einwanderung angewiesen: Neueste Studien gehen dabei von einer Zahl von knapp 260 000 Menschen im Jahr aus. Dies sei vergleichbar mit der Einwohnerzahl Gelsenkirchens und zeige die Brisanz der Situation. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen seien enorm unter Druck. Aufenthaltsmöglichkeiten zur Beschäftigung sollten daher großzügiger ausgelegt werden – selbst der Spracherwerb könne nachträglich erfolgen. Es brauche eine Einwanderungspolitik, die die Bedarfe des Arbeitsmarkts
anerkennt.

Die Vorsitzende des DGB, Annelie Buntenbach, sieht die Hauptproblematik darin, dass ein aufenthaltsrechtlicher Hindernislauf weiterhin die Regel bleibe. Auch die Große Koalition liefere nicht wie im Koalitionsvertrag vereinbart die Bündelung zu einem Einwanderungsgesetzbuch. Sie fordert daher Rechtssicherheit, insbesondere in der Ausbildung, und die Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten. Zuwanderung dürfe nicht zu Konkurrenzen und Lohndumping führen. Wenn der Aufenthalt an bestimmte Tätigkeiten bei bestimmten Arbeitgeberinnen gekoppelt würde, könne dies schnell in eine Erpressungssituation führen.

Statt alles dafür zu tun, um allen Menschen, die über längere Zeit in Deutschland leben, eine Ausbildung oder Erwerbsarbeit zu ermöglichen, diskutiere man mit aller Härte über Abschiebequoten – das sei fatal. Buntenbach warnt vor einer Verschlechterung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung im weiteren Verfahren. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein eigenes Einwanderungsgesetz als Alternative zum Gesetzesentwurf eingebracht.

Filiz Polat, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, kritisiert die Planungen der Bundesregierung. Die Union wolle kein Einwanderungsgesetz; die SPD müsse allein schon für den Namen kämpfen. Auch inhaltlich führen viele Voraussetzungen kumulativ dazu, dass die Gesetze wahrscheinlich ins Leere laufen. Es bliebe damit auch bei der Ausbildungsduldung beim Szenario „Abschiebung von der Werkbank“. Man müsse gemeinsam mit allen Akteurinnen versuchen, das Beste rauszuholen, auch wenn parallel mit weiteren Verschärfungen aus dem Bundesinnenministerium das Gegenteil drohe. Das grüne Einwanderungsgesetz ist ein Gesetz, das diesen Namen auch verdiene. Ein Element ist eine Talentkarte für Arbeitskräfte, mit deren Hilfe Einwandernde sich in Deutschland unbürokratisch einen Job suchen – und für sich und ihre Familie eine Zukunft in Deutschland aufbauen können. Es soll ein punktebasiertes System mit klaren, transparenten und flexiblen Kriterien geschaffen werden, die durch eine Kommission festlegt werden sollen. Das hilft den Einwanderungswilligen und den Unternehmen.

Das Einwanderungsgesetz sollte ein wichtiger Baustein der Migrationspolitik in einer globalisierten Welt sein und verlässliche Regelungen schaffen – auch für diejenigen, die bereits hier sind. Ausbildung statt Abschiebung und echte Bleiberechtsperspektiven seien die grüne Antwort auf die Einwanderungs-Verhinderungspolitik der Bundesregierung.