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20. April 2020: BAMF - Umgang mit Asylbescheiden

In den vergangenen Wochen hat das BAMF auf die Zustellung von ablehnenden Asylbescheiden bzw. Dublinbescheiden verzichtet. Ab dem 20. April werden auch ablehnende Bescheide wieder verschickt – allerdings nur an Asylsuchende, die anwaltliche Vertretung haben. Ab 4. Mai will das BAMF zum regulären Verfahren zurückkehren und dazu Gespräche mit den Ländern und Anwaltskammern führen. Ich habe den Berliner Senat aufgefordert, in den Gesprächen mit dem BAMF sicherzustellen, dass der tatsächliche Zugang der Asylsuchenden zu umfassender und individueller rechtlicher Beratung gewährleistet ist, bevor zum regulären Verfahren zurückgekehrt wird.

Schreiben des BAMF zur Zustellung von Asylbescheiden:

200409_Schreiben_ZustellungsmodalitätenHerunterladen