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11. Mai 2020: Schrittweise Wiederöffnung des Landesamts für Einwanderung (LEA)

Das Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) hat seit Montag, 4. Mai 2020, mit der Bedienung von Publikum und damit wieder mit der Titelerteilung in größerem Umfang begonnen. Dafür wurden 25 Arbeitsplätze unter anderem in drei großen Zelten aufgebaut, so dass eine Bedienung der Kund*innen nach Maßgabe des Infektionsschutzes hoffentlich ohne Wartezeit erfolgen kann. Alle Schalter liegen in den Erdgeschossen und können gut von außen betreten werden. Hierfür wurden die Bedienzeiten ausgeweitet. Vor jedem Zutritt wird nach kurzer Erläuterung kontaktfrei Fieber gemessen. Kund*innen sind gebeten Mund und Nase zu bedecken. Ist beides nicht gewünscht, so ist ein Einlass nicht möglich, dafür wird um Verständnis gebeten.

Die ersten Einladungen und Unterlagenanforderungen werden seit dem 28. April 2020 per Mail versandt. Eingeladen und bedient werden zunächst nur die über 8.000 Personen, die sich vor dem 23. April online registriert haben. Begünstigt sind somit alle Inhaber*innen befristeter Titel unabhängig vom Aufenthaltszweck inkl. D- Visainhaber*innen und/oder Inhaber*innen von Schengenvisa. Die Einladung erfolgt deshalb per Mail (im Online-Verfahren ist die Abgabe einer Mail-Adresse obligatorisch); die Bearbeitung erfolgt im Back-Office, teilweise mit einmaliger Vorsprache lediglich zur Abholung (Schriftverfahren nach Einreichen der Unterlagen per Mail), teilweise mit doppelter Vorsprache (Passquittungsverfahren mit Abgabe der Unterlagen und Abholung der Dokumente). Parallel dazu werden Kundinnen und Kunden jetzt wieder aufgefordert, bereits einliegende elektronische Titel und Reiseausweise, die aus Sicherheitsgründen nicht verschickt wurden, persönlich abzuholen. Auch dies erfolgt nur mit Termin und auf Einladung. Die Kassen bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen. Das gesamte Gebührenverfahren wurde auf Gebührenbescheide umgestellt. Die Warteräume und sonstigen Büroflächen bleiben für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen. Deshalb bitte ich auch unsere Partner im Beratungszentrum und im Business Immigration Service um Verständnis, dass unsere gemeinsame Arbeit vor Ort weiter ruhen muss.

Die Wiederaufnahme der Bedienung bedeutet allerdings nicht, dass wieder Termine angeboten oder online gebucht werden können oder Vorsprachen ohne Termin möglich sind. Dies lassen die Vorgaben zum Infektionsschutz nicht zu. Es bleibt bei den Online-Registrierungs- und Schriftverfahren, die noch immer stark frequentiert sind (192.538 Zugriffe auf die Corona- Website und 20.352 Registrierungen zur Titel- oder Duldungserteilung). Für definierte Notfallkund*innen (dringende Reisen erforderlich bei abgelaufenem Titel) bleibt der Service in Raum 80 am Friedrich-Krause-Ufer 24 bestehen. Die Beratung über die Telefon-Hotline wird fortgesetzt. Auch die Einschränkungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gelten auf Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bis zum 15. Mai 2020 fort.

Um möglichst viele Titel erteilen zu können und angemessen auf die derzeitige Situation zu reagieren, werden die gesetzlichen Spielräume vom LEA großzügig ausgeschöpft. So wird z.B. bei der Unmöglichkeit der Passverlängerung und Vorhandensein fälschungssicherer, abgelaufener Nationalpässe, von einem Regelausnahmefall gem. § 5 Abs. 1 AufenthG ausgegangen, sofern die zuständige Botschaft ihren Dienstbetrieb nachweislich eingeschränkt oder eingestellt hat. Hierzu finden sich Informationen in den FAQ der Seite des LEA.Wie in anderen Ausländerbehörden werden großzügig Fiktionsbescheinigungen von 6 Monaten oder einem Jahr gem. § 81 Abs. 4 AufenthG geprüft, etwa bei arbeitslos gewordenen Fachkräften und ihren Familien. Es werden im Wesentlichen Titel mit Etiketten erteilt. Elektronische Aufenthaltstitel können pandemiebedingt nur bei Reiseausweisinhaber*innen ausgestellt werden.

Die notwendigen Änderungen der FAQ in Deutsch und Englisch wurden bereits am Donnerstag online gestellt und sind hier nachzulesen.