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18. Dezember 2019: Erfolge im Doppelhaushalt 2020/21

Nach langen Haushaltsverhandlungen haben wir am 12. Dezember im Plenum den Haushalt für 2020/21 verabschiedet. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen konnte ich in den Bereichen Gesundheit, Integration und Partizipation, sowie Flucht und Aufenthalt Erfolge für eine integrationsfreundlichere Politik erzielen.

Schwerpunkt: Frauen/ Gesundheit/ psychosoziale Versorgung

Ein zentraler Schwerpunkt für die grüne Integrationspolitik war die Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten. Expert*innen gehen davon aus, dass der Bedarf hierfür in den nächsten Jahren steigen wird, obwohl weniger Geflüchtete nach Berlin kommen – denn viele Traumatisierungen kommen erst jetzt an die Oberfläche, wo die Menschen nicht mehr ums Überleben kämpfen müssen. Erschwerend kommt die prekäre Situation am Aufnahmeort hinzu; Fragen der Unterbringung, des Aufenthaltsstatus und der Arbeitsmarktintegration, die ungeklärt sind. – Wir haben dabei versucht, nicht nur auf Sonderstrukturen zu setzen, sondern das Regelversorgungssystem durchlässiger zu machen.

Wir haben im Etat der Gesundheitsverwaltung 250.000 p.a. verankert, die für die Fortführung der Arbeit der TransVer Beratungsstelle zur Verfügung stehen. Damit wird die Verweisberatung von TransVer gesichert (die sog. „interkulturelle Öffnung von unten“). Im Rahmen des Möglichen sollen außerdem Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte angeboten werden (sog. „interkulturelle Öffnung von oben“).

Für eines der Kernprobleme – die Sprachmittlung bzw. fehlende Abrechnungsmöglichkeit für Sprachmittlung – haben wir nun zumindest eine Teil-Lösung durchgesetzt: Im Haushalt der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird ein Notfallfonds zur Erstattung von Sprachmittlungskosten für psychosoziale Versorgung eingerichtet. Dafür stehen 100.000 p.a. zur Verfügung, verwaltet werden die Gelder vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF).

Die frühzeitige Identifizierung von psychosozialem Behandlungsbedarf sowie ggf. eine Erstintervention mit anschließender Weiterleitung ins Regelsystem sollen künftig die spezialisierten Kompetenzzentren Xenion und Zentrum Überleben leisten. Dafür werden sowohl die beiden Kompetenzzentren gestärkt als auch Räumlichkeiten im Ankunftszentrum in der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Kliinik in Reinickendorf zur Verfügung gestellt bzw. eine Kooperation mit dem dortigen Sozialdienst des LAF gewährleistet. Die Kompetenzzentren übernehmen so einen weiteren Teil der Arbeit, die bislang von der Clearingstelle geleistet worden ist. Dafür sind im Haushalt der Integrationsverwaltung 800.000 p.a. eingestellt.

Schwerpunkt: Integration und Partizipation

Sprachförderung direkt im Ausbildungsbetrieb oder am Arbeitsplatz sind notwendig, das ist die Erfahrung von Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen.

Im kommenden Haushalt haben wir dafür gesorgt, dass Mittel aus dem Arbeits-Etat (Zuschüsse für berufliche Ausbildung) künftig auch dafür verwendet werden können, dass Betriebe oder auch Innungen Deutschlehrkräfte einstellen können, die eine betriebsnahe, berufsspezifische Sprachförderung anbieten können, und zwar am Lern- oder Praxisort selbst.

Außerdem fördern wir ein Modellprojekt „Heimaten“ des Trägers GIZ aus Spandau: Geflüchtete sollen Selbständigkeit erproben, indem sie eine Begegnungsstätte (mit Restaurant bzw. regelmäßigem Mittagstisch) in der Nähe einer MUF betreiben, begleitet von professionellen Coaches.

Partizipation: Der Landesbeirat für Migration und der künftige Beirat für Roma und Sinti bekommen Geschäftsstellen, die die Ehrenamtlichen Mitglieder bei der Arbeit unterstützen.

In der Schlussrunde des Haushalts ist es uns gelungen, Geld für ein „Landesprogramm Video-Dolmetschen“ einzustellen, untersetzt mit den nötigen Stellen bei der Integrationsverwaltung für die Umsetzung (100.000 im Jahr 2020 für das Konzept und die Vertragsverhandlungen und 1 Million 2021). Ein solches Landesprogramm hat sich in Thüringen bereits als effizient erwiesen.

Schwerpunkt Flucht und Aufenthalt

Nachdem die Ausländerbehörde zur Einwanderungsbehörde umgewandelt worden ist, ist es uns nun auch gelungen im Etat der Innenverwaltung 15 zusätzliche Stellen für die zukünftige Einwanderungsbehörde einzustellen. Sie sollen für eine Rechts- und Verfahrensberatung im Eingangsbereich der Behörde verwendet werden, sowie für den Aufbau einer unabhägigen Beschwerdestelle mit eine*r Schiedsrichter*in an der Spitze, die in die Arbeitsprozesse im Haus eingebunden ist und der Behördenleitung strukturelle Verbesserungsvorschläge machen kann. Desweiteren sind Mittel für Dolmetscher*innen vorgesehen.

Die unabhängige Verfahrensberatung im Ankunftszentrum haben wir aufgestockt um eine Stelle für Rechtsberatung (bislang vor allem Sozialberatung). Damit stellen wir sicher, dass eine individuelle Verfahrensberatung noch vor der Anhörung beim BAMF stattfinden kann.

Außerdem stärken wir im Etat der Innenverwaltung die unabhängige Abschiebebeobachterin und schaffen eine Stelle zur Umsetzung des vom Parlament schon beschlossenen humanitären Aufnahmeprogramms für besonders Schutzbedürftige.