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10. Juli 2019: Abschiebepraxis II – Umgang mit ärztlichen Gutachten

Schriftliche Frage der Abgeordneten Bettina Jarasch zum Umgang mit ärztlichen Gutachten bei der Beurteilung von Reisefähigkeit:

In seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage zum Thema „Menschenwürdige Behandlung bei Abschiebungen“ (Drs.18/16508) führt der Senat aus, dass Gutachten oder Atteste niedergelassener Ärzt*innen im Vorfeld von Rückführungsmaßnahmen ggf. durch den
Polizeiärztlichen Dienst im Auftrag der Berliner Ausländerbehörde überprüft würden. Hierbei werde ausschließlich die Flugfähigkeit für die Dauer des Rückführungsfluges beurteilt, um auszuschließen, dass dadurch Gefahr für Leib oder Leben der rückzuführenden Person entsteht. Zu den Hintergründen, zu Fällen, in denen Gutachten von niedergelassenen Ärzt*innen durch den polizeiärztlichen Dienst anders beurteilt wurden und zur Notwendigkeit der Überprüfung der medizinischen Versorgungssituation im Ankunftsland habe ich nochmals bei der Senatsverwaltung nachgefragt.

Die Schriftliche Frage zur Abschiebepraxis – Umgang mit ärztlichen Gutachten finden Sie hier.

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