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2. Juli 2019: Zuständigkeit für Geflüchtete: Geburtsmonatsprinzip überdenken

Schriftliche Frage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) zur Zuständigkeit der Berliner Bezirke für Geflüchtete:

Die rechtliche Zuständigkeit der bezirklichen Ämter für geflüchtete Menschen, die auch nach dem Abschluss ihres Asylverfahrens noch in MUFs und Tempo-Homes untergebracht sind, wird durch die AV Zuständigkeit für Leistungen der Sozialhilfe geregelt, die diese Gruppe verwaltungsrechtlich wie wohnungslose Menschen behandelt, obwohl sie einen Wohnsitz haben. Die Zuständigkeit der Bezirksämter begründet sich derzeit nach dem Geburtsmonat, unabhängig vom tatsächlichen Wohnort und Lebensmittelpunkt der Geflüchteten. Ich habe nachgefragt, inwiefern der Senat bestimmte bezirkliche Sozialämter entlasten will, und wie der Stand bei der vorgeschlagenen Umstellung des Verteilmechanismus vom Geburtsortprinzip auf das Wohnortprinzip ist.

Die Schriftliche Frage zur Umstellung des Verteilmechanismus vom Geburtsortprinzip auf das Wohnortprinzip finden Sie hier.

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