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18. Dezember 2019: taz, 11.12.2019: Verpflichtungserklärung für Geflüchtete: Bürg*innen zahlen drauf

11.12.2019 taz (Dinah Riese): Eigentlich galt die Angelegenheit längst als erledigt. Es geht um Jobcenter, die hohe Summen von Privatleuten zurückverlangen, weil diese geholfen haben, syrische Geflüchtete auf sicherem Weg nach Deutschland zu holen. Dafür gab es in den verschiedenen Bundesländern Aufnahmeprogramme. Eine Bedingung: die Verpflichtungserklärung. Hunderte unterschrieben – meist in dem Glauben, dass die Verpflichtung erlischt, sobald die Geflüchteten Asyl bekommen.

Rund 2.500 solcher Zahlungsaufforderungen an Bürg*innen wurden deutschlandweit verschickt. Im Januar 2019 erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), man habe für die Altfälle eine Lösung gefunden und die Jobcenter würden angewiesen, von diesen Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen.

Die Formulierung in der Weisung an die Jobcenter sieht zwar vor von einer Heranziehung der Bürg*innen abzusehen, allerdings nicht, wenn die Ausländerbehörde nachweislich über die Dauer der Verpflichtung aufgeklärt habe. Darauf ziehen sich jetzt einige Ausländerbehörden zurück. In Berlin etwa unterzeichneten alle Bürg*innen eine Zusatzerklärung, die wie der ursprüngliche Gesetzestext, eine unbegrenzte Haftung vorsah.

Bettina Jarasch äußerte sich auf Nachfrage gegenüber der taz: „In Berlin ist dank einer klaren Kommunikation nur mit sehr wenigen strittigen Erstattungsbescheiden zu rechnen. Ich erwarte daher, dass wir in den wenigen Einzelfällen gütliche Lösungen finden.“

Den vollständigen Artikel in der taz finden Sie hier.