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28. Juli 2014: "Freiheit durch Bindung" - Beitrag zur grünen Freiheitsdebatte

Die Grünen debattieren intensiv über ihr Freiheitsverständnis. Gegen das Ideal der kalten, total-autonomen Freiheit plädiert Bettina Jarasch für eine „warme“ Freiheit, die sich der Abhängigkeit der Menschen bewusst bleibt, wie sie in einem Beitrag in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“ schreibt:

»Allein kann man nicht frei sein«

Graffito, Schlossbaustelle Berlin

Die Leitidee der Moderne ist das autonome Individuum: der oder die Einzelne, der oder die jederzeit selbst darüber entscheidet, wie sie oder er leben will. Aufgeklärter Politik geht es daher darum, solche Entscheidungen zu ermöglichen und Hindernisse abzubauen, die autonomen Entscheidungen im Weg stehen. Wichtige Impulse dafür kamen zuletzt etwa aus der Frauen- sowie der Schwulen-und-Lesben-Bewegung.

Diese Form der Freiheit von begrenzender Bindung entspricht heute dem Lebensgefühl vieler Menschen, insbesondere in den Großstädten. Gerade dort lässt sich aber auch besonders gut die Kehrseite dieser Leitidee erkennen: Diese hat zu einem Individualisierungsschub geführt, der die gewachsenen Sozialstrukturen der Gesellschaft schwächt. Auch die Sozialsysteme werden zunehmend individualisiert, ebenso wie die Lebensrisiken. Stichworte dafür sind die Reform des Unterhaltsrechts, der Witwenrente oder auch eine zeitliche Begrenzung der Mitversicherung von Familienangehörigen, wie sie etwa das Konzept einer grünen Bürgerversicherung vorsieht (um „negative Erwerbsanreize für Frauen abzuschaffen“). Durchgängiges Ziel ist die Sicherung der eigenständigen Existenz. Dieses Ziel entspringt durchaus auch der Brüchigkeit und Kontingenz zwischenmenschlicher Beziehungen: Im Wissen um hohe Scheidungsraten, die Altersarmut von Frauen usw. wollen wir die Menschen dazu bringen, selbst für ihr Auskommen zu sorgen und sich auf niemand anderen zu verlassen. Diese gute Absicht führt allerdings in ihrer Konsequenz dazu, dass die Vereinzelung der Menschen noch weiter vorangetrieben wird und Solidarstrukturen wie Familie, Ehe, aber auch Religionsgemeinschaften weiter geschwächt werden.

Es gibt also eine fatale Dialektik von Freiheit und gleichzeitiger Zerstörung von Solidarität. Denn: Das Ideal des selbstbestimmten Lebens hat sich mehr oder weniger unbemerkt in eines verwandelt, das Freiheit im Kern als Freiheit von Bindungen und Herkunft, von Prädetermination und generell von allen nicht selbst gewählten Zugehörigkeiten und Prägungen begreift. Dieses Freiheitsideal aber ist im Kern neoliberal und historisch männlich geprägt.[1]

Der Freiheitsbegriff der bürgerlichen Gesellschaft gründet in der Vertragstheorie nach Hobbes, Rousseau und Locke: Im fiktiven Naturzustand (jeder gegen jeden) erkennen die Menschen, dass sie ihre ursprüngliche Freiheit aufgeben müssen, um friedlich im Staat zusammenleben zu können. Dieser Verzicht auf die ursprüngliche Freiheit wird als gemeinsamer Akt der Vernunft konzipiert. Der ursprünglich freie und wilde Mensch wird dabei jedoch stets als Mann gedacht, und vom Menschen als – ebenso ursprünglichem – Gemeinschaftswesen wird abstrahiert. Dem entspricht dann auch das Geschlechterverständnis der bürgerlichen Gesellschaft mit seinen binären Zuschreibungen (hart-weich, Emotionalität-Rationalität, Natur-Kultur usw.).

Gebundenheit, konkrete Herkunft als Prägung, körperliche und emotionale Abhängigkeit passen nicht zum Konstrukt des freien Individuums. Sie galten jahrhundertelang als weiblich und dienten dazu, Frauen an die häusliche Sphäre, sprich: an den Herd zu binden. Konsequenterweise hat die Frauenbewegung gegen diese Beschränkung der weiblichen Entfaltungsmöglichkeiten gekämpft. Sie hat dabei aber häufig den männlich geprägten Freiheitsbegriff einfach übernommen, anstatt dafür zu streiten, dass alle Menschen – ob Männer oder Frauen – sowohl individuelle Selbstbestimmung als auch verlässliche Bindungen brauchen.

Den Grünen ist Ähnliches passiert wie großen Teilen der Frauenbewegung: Wir haben mehr oder weniger unbemerkt dieses Ideal des autonomen Individuums als Inbegriff von Freiheit verwendet. Folglich zielt unsere Gleichstellungspolitik der letzten Jahre überwiegend darauf ab, Frauen in die männlich geprägte Arbeitswelt zu integrieren.

Unbeabsichtigt arbeiten daher auch politische Kräfte, die sich selbst als links und emanzipatorisch begreifen, daran mit, Menschen für die neoliberale Marktgesellschaft verfügbar zu machen. Denn fatalerweise geht Freiheit als Freiheit von Bindungen und Abhängigkeiten wunderbar einher mit neoliberalen Anforderungen an die Selbstverantwortung der Individuen.

Und so kann es passieren, dass eine emanzipatorische linke Publizistin wie Bascha Mika durchs Land tingelt und „Employability“-Seminare anbietet. In diesen empfiehlt sie Frauen, ihre Karriere auf keinen Fall durch Kinder und andere Abhängigkeiten behindern zu lassen. Zugleich schlägt sie Maßnahmen vor, wie Frauen ihre „Verfügbarkeit“ für die Arbeitgeber optimieren können. Abgehängt werden dabei all jene, die diesem Freiheitsideal nicht entsprechen können – oder es nicht wollen.

»Individualisierte Freiheit wird häufig mit linkem Denken verwechselt.«

Dieser individualisierte Freiheitsbegriff wird häufig mit linkem Denken verwechselt und gegen gewachsene solidarische Strukturen ins Feld geführt. Die Verteidigung dieser Strukturen wird dagegen als konservativ abgetan. Übersehen wird dabei jedoch, dass eine Gesellschaft, in der solidarische Strukturen und Gemeinschaften immer stärker erodieren und in der die oder der Andere mir vor allem als Grenze meiner eigenen individuellen Freiheit erscheint, im Ergebnis eine zutiefst entpolitisierte Gesellschaft ist.

Hinzu kommt: Die Freiheit, alles allein zu schaffen, ist weder von allen Menschen gewünscht, noch für alle zu realisieren. Vielmehr sind alle Menschen in bestimmten Phasen ihres Lebens mehr oder weniger auf andere angewiesen – als Kinder, Kranke oder Alte. Emanzipatorische Politik sollte daher den Raum für gelebte Solidarität verteidigen und neue Räume dafür schaffen. Einer solidarischen Gesellschaft zuträglich ist somit nur ein Freiheitsbegriff, der gewachsene Bindungen und auch Prägungen als Voraussetzung von Freiheit und nicht als ihre Bedrohung oder Grenze versteht.

Doch auch hier greift die fatale Dialektik: Gerade in einer Gesellschaft, in der solche Räume immer weniger vorhanden sind, wird die Abhängigkeit von anderen und die Bindung an andere als Freiheitsverlust erlebt.

Gegen die harte, kalte, männliche Freiheit des autonomen Subjekts muss also ein „warmer“ Freiheitsbegriff formuliert werden, der sich der Bindung und Abhängigkeit der Menschen bewusst bleibt und damit auf eine Erweiterung der Perspektive zielt. Wie aber kann ein solcher „warmer“ Freiheitsbegriff politisch wirksam gemacht werden?

Der Siegeszug des männlichen Autonomie-Ideals geht einher mit dem Siegeszug der kapitalistischen Gesellschaft. Kapitalismuskritik im Zeichen eines „warmen“ Freiheitsbegriffs muss daher gegen die Ökonomisierung von Einzelnen wie von Familien angehen. Gleichzeitig muss Gesellschaftspolitik in einer stark individualisierten Gesellschaft wie der unseren solidarische Strukturen stärken. Es kommt darauf an, Bündnisse mit all jenen zu schmieden, die sich gegen die immer stärkere Verwertbarkeit von Lebensverhältnissen wehren und gemeinsam daran arbeiten, den Freiheitsraum für alle zu erweitern. Das geht aber nicht, solange die Verteidigung gewachsener Solidarstrukturen als konservativ abgetan wird.

Dafür nur zwei Beispiele: „Aufgeklärte“ Familienpolitik setzte bislang vor allem auf gute Institutionen – Kitas, Schulen usw. – und auf die rechtliche und finanzielle Stärkung aller Familienformen. Beides ist wichtig. Wir müssen den Blick aber stärker darauf richten, dass Kinder – allen guten Schulen und Kitas zum Trotz – auch ein Recht auf Familie haben. Das Leben mit Kindern braucht ebenso Zeit wie die Pflege von kranken und alten Familienangehörigen. Wenn wir Familien diese Zeit füreinander verschaffen wollen, muss die Politik „Vereinbarkeit“ völlig neu denken: Anstatt Eltern möglichst unbeschränkt für den Arbeitsmarkt verfügbar zu machen, sollte es viel mehr darum gehen, die Arbeitswelt zugunsten der Bedürfnisse von Familien umzubauen.

»Die Fixierung auf Erwerbsarbeit ist für viele Frauen eine Falle.«

Dazu gehört auch, die Fürsorgearbeit stärker anzuerkennen, die faktisch noch immer vor allem Mütter leisten. Die Fixierung auf Erwerbsarbeit als einzige Quelle von finanzieller Unabhängigkeit und sozialer Anerkennung ist für viele Frauen eine Falle – insbesondere für jene, die darunter leiden, sich nicht mehr hinreichend um ihre Kinder kümmern zu können.

Das bedeutet nicht, die Mütter an den Herd zurückzuschicken. Wir müssen aber die Entscheidung einer Frau, ihren Kindern zuliebe beruflich kürzer zu treten, genauso anerkennen und stützen, wie wir es bei einem Mann sofort unisono tun würden. Zugleich müssen wir Frauen ein Rückkehrrecht an ihre Arbeitsstelle einräumen. Und wir müssen nach Wegen suchen, die mehr Teilzeitarbeit für alle ermöglichen. Die Zeit dafür ist reif: Die Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach „guter Arbeit“ jenseits des Mindestlohns wurden in letzter Zeit ebenso lauter wie die Rufe von Arbeitgebern nach Lösungen für den Fachkräftemangel.

Die Frage der „warmen“ Freiheit betrifft allerdings auch die Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens und daher nicht zuletzt die Ehe – und damit die Art und Weise ihrer staatlichen Unterstützung. Zur Förderung der Ehe wurde einst das Ehegattensplitting geschaffen. Dieses sollte verheirateten Paaren eine Arbeitsteilung erleichtern, die klassischerweise hieß: Der Mann kümmert sich um das Familieneinkommen, die Frau hingegen um die Erziehung der Kinder. Angesichts der Vielfalt von Familienformen, die es mittlerweile gibt, hat sich das Ehegattensplitting jedoch überlebt. Denn es erreicht nur jene Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet sind. Deshalb ist es richtig und überfällig, das Ehegattensplitting in eine moderne Form der Familienförderung umzuwandeln, die alle Kinder gleichermaßen erreicht – unabhängig davon, ob und in welcher Form ihre Eltern zusammenleben.

Wer aber die Ehe selbst als eine „überkommene Lebensform“ abschaffen will, verstärkt die Erosion gewachsener Solidaritätsstrukturen. Stattdessen sind auch eheähnliche Konzepte wie ein Familienvertrag sinnvoll und förderungswürdig, insofern es darum geht, das verbindliche Einstehen von Menschen füreinander rechtlich abzusichern. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Freiheit kommt es also darauf an, den Schutzbereich der Ehe eher zu erweitern, als ihn zu verkleinern oder gar abzuschaffen.

Das dialektische Verhältnis von Bindung und Freiheit betrifft schließlich auch den Umgang mit Religionsgemeinschaften. In einer säkularen Gesellschaft wie der unseren haben religiöse Normen gesamtgesellschaftlich erheblich an Bindekraft verloren. Das ist in Bezug auf die individuelle Lebensführung der Menschen zweifellos ein Freiheitsgewinn. Angesichts der zunehmenden Pluralisierung und Säkularisierung der Gesellschaft muss das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften weiter reformiert werden. Religiöse Freiheit im umfassenden Sinn bedeutet heute mehr denn je: die individuelle Freiheit, einen Glauben zu haben oder eben keinen Glauben zu haben.

Allerdings ist – gerade unter dem Gesichtspunkt der „warmen“ Freiheit – auch die kollektive Dimension von Glaubensfreiheit anzuerkennen: Für die meisten Religionen ist Gemeinschaft konstitutiv, der Glaube lässt sich eben nicht gut alleine leben.

»Auch Weltanschauungsgemeinschaften haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion.«

Zudem haben Weltanschauungsgemeinschaften eine wichtige gesellschaftliche Funktion – weil sie Orte sind, wo es um den ganzen Menschen geht; weil sie Orte sind, wo Werte vermittelt und in den gesellschaftlichen Diskurs eingebracht werden. Gerade ein neutraler Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern keine Werte vorschreiben will, benötigt solche Orte.

Natürlich haben die Religionsgemeinschaften keinen Monopolanspruch darauf, solche Orte zu sein. Aber auch hier kommt es darauf an, den Schutzraum zu erweitern, statt ihn abzuschaffen. Denn: Familie, Ehe und Religionsgemeinschaften sind in all ihrer Unvollkommenheit auch Strukturen, die eine demokratische Gesellschaft stärken können – sowohl gegen den Zugriff eines übermächtigen Staates als auch gegen die Zumutungen des Marktes. Es ist daher kein Zufall, dass die totalitären Regime des 20. Jahrhunderts den Einfluss von Religionsgemeinschaften, aber auch von Eltern auf ihre Kinder stets zurückdrängen wollten: Die Kinder sollten möglichst früh und ausschließlich auf den Staat und seine Doktrin ausgerichtet werden.

Auch deshalb haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes Ehe, Familie und Religionsgemeinschaften gestärkt. Diese Institutionen können den Einzelnen dazu befähigen, tatsächlich autonom im Kantschen Sinne zu werden: zu Menschen, die – gerade weil sie sich gebunden und dadurch gestärkt fühlen – in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, anstatt nur im herrschenden Mainstream mitzuschwimmen.

[1] Vgl. dazu Nancy Fraser, Feminismus, Kapitalismus und die List der Geschichte, in: „Blätter“, 8/2009, S. 43-57, und dies., Neoliberalismus und Feminismus: Eine gefährliche Liaison, in: „Blätter“, 12/2013, S. 29-31.

(aus: »Blätter für deutsche und internationale Politik« 8/2014, Seite 29-32)