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27. Februar 2018: Rede zum Antrag der CDU zur Abschiebehaft für vollziehbar ausreispflichtige Straftäter

Am 22. Januar 2018 habe ich im Abgeordnetenhaus zum CDU-Antrag zu Abschiebehaft zur Durchsetzung der Ausreisepflicht geredet. Der Antrag wurde zur Berautung in den Ausschuss für Inneres, Sicherheit, Ordnung überwiesen.

Abschiebehaft als Generalprävention, wie sie im Antrag der CDU gefordert wird, ist als Mittel völlig untauglich. Die rot-rot-grüne Koalition steht dafür, dass konsequent abgeschoben wird, wer die öffentliche Sicherheit gefährdet. Deswegen wird im Land Berlin ein Gefährdergewahrsam eingerichtet. Beim Thema Abschiebungen ingesamt haben wir bereits im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel vereinbart: Demnach werden freiwillige Ausreisen durch frühzeitige Beratung und Starthilfe bei der Rückkehr im Heimatland unterstützt, so dass möglichst viele Menschen ohne Asylperspektive freiwillig ausreisen statt abgeschoben zu werden. Das ist ein Gebot der Vernunft und der Menschlichkeit.

Die Rede vom 22. Januar 2018 im Abgeordnetenhaus finden Sie hier, im Folgenden finden Sie die Rede im Wortlaut.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Dregger nimmt in seinem Antrag drei Einzelfälle und leitet aus ihnen generelle Behauptungen und sehr weitreichende Forderungen ab. Man nennt das Induktionsschluss, vom Einzelnen auf das Ganze schließen. In der Logik ist das unzulässig. Angesichts der Konse-quenzen und Behauptungen, die die CDU dann aus diesen drei Einzelfällen ableitet, ist die Methode schlicht unredlich, aber sie ist beliebt – vor allem in Boulevardmedien: Das ist dann der unbestraft davongekommene Übeltäter, der zeigt, dass unser ganzes liberales Rechtsstaatssystem nicht funktioniert. Das ist der Sozialschmarotzer, der zeigt, dass wir unsere Arbeitslosen mehr quälen und sanktionieren müssen.

Hier also: Es geht um drei Straftaten von ausländischen, tatsächlich – in einem Fall mutmaßlich – ausreisepflichtigen Tätern. Ihre Folgerungen sind: Abschiebehaft für alle ausreisepflichtigen Straftäter und, da Sie schon mal dabei sind, im Grunde Abschiebehaft für alle, für alle kriminellen Ausreisepflichtigen und für alle, die sich der Ab-schiebung entzogen haben! Damit machen Sie sämtliche Asylbewerberinnen und -bewerber, deren Begehren abge-lehnt wurde, zu potenziellen Kriminellen und zu einer potenziellen Gefahr für die öffentliche Sicherheit, denn in diesem Kontext ist Ihr ganzer Antrag ja geschrieben – auch Menschen, Herr Dregger, die beispielsweise im Kirchenasyl sind, womit diese Menschen sich streng juristisch ihrer Abschiebung entziehen.

Herr Dregger! Wir treffen uns ja ab und zu auch mal in katholischen Kreisen, wo es viele Menschen gibt, die sich für Geflüchtete einsetzen, und dort habe ich solche Töne von Ihnen noch nicht gehört. Wir wissen auch beide, warum, denn dort würden Sie damit nur ein verständnisloses Kopfschütteln ernten.

Sie wissen – und daher rührt die Substanzlosigkeit dieses Antrags, das haben meine Vorredner schon gesagt –, dass Ihre Forderungen mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht umzusetzen sind. Abschiebehaft muss richterlich angeordnet werden und hat strikte Voraussetzungen. Die von der CDU geführte Bundesregierung hat 2016 ein neues Ausweisungsrecht eingeführt, das eine Einzelfallprüfung für die Ausweisung von Ausländern und Ausländerinnen verlangt. Eine generelle Ausweisung bei schweren Straftaten ist dadurch ausgeschlossen. Übrigens kann es – drittens – gerade bei mutmaßlichen Straftätern ein Interesse der Bundesrepublik geben, nicht abzuschieben – beispielsweise, um laufende Strafverfahren und Ermitt-lungen zu Ende zu bringen, aber auch im Blick auf die öffentliche Sicherheit.

Fazit: Als Generalprävention ist Abschiebehaft jedenfalls ein völlig untaugliches Mittel. Der rot-rot-grüne Senat hat jedoch ein klares gemeinsames Ziel: Konsequent ab-schieben, wer die öffentliche Sicherheit gefährdet! – Deshalb hat das Land bereits Haftplätze mit erhöhten Sicherheitsvoraussetzungen für Gefährder eingerichtet und sorgt jetzt für einen eigenen Gefährdergewahrsam. Aber darum geht es Ihnen nicht wirklich, Herr Dregger. Sie wollen vor allem an der Legende weiterstricken, dass sich der rot-rot-grüne Senat aus ideologischer Verblen-dung weigert, die Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern durchzusetzen.

Von der Legende zur Wirklichkeit: Was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben – das ist hier schon zitiert worden –, ist ein Paradigmenwechsel, der nicht naiv ist, sondern den sowohl die Vernunft als auch die Mensch-lichkeit gebieten. Wir wollen dafür sorgen, dass möglichst viele ausreisepflichtige Menschen freiwillig ausreisen, anstatt abgeschoben zu werden. Sie sollen möglichst freiwillig aus-reisen, weil wir sie rechtzeitig und durch eine unabhängige Beratung über ihre Perspektiven hier in Deutschland aufklären und weil wir ihnen Starthilfe bei der Rückkehr ins Heimatland bieten. Das und nichts anderes haben wir vereinbart.

Übrigens gibt es – und das sollte einen eher erschrecken – sogar freiwillige Rückreisen in Bürgerkriegsländer. Es gibt sogar freiwillige Rückreisen nach Afghanistan und in den Irak. Das geschieht auch deshalb, weil Menschen einfach Angst um ihre dort zurückgebliebenen Angehörigen haben.

Nein! Das führt eben nicht automatisch zu einer schlech-teren Rückkehrquote. Im Gegenteil: Berlin ist 2017 auf dem fünften Platz im Bundesländervergleich, was die Rückkehrquote angeht. Sie ist auch deutlich höher als in den anderen Stadtstaaten. Und wenn die Zahlen insgesamt sinken, so wissen Sie auch, dass das mit Verfahren des BAMF und mit den Verfahren der Herkunftsländer, aus denen die Menschen gekommen sind, zu tun hat.

Ich möchte noch mit einer anderen Legende kurz aufräumen.

Abschiebungen scheitern nicht an den fehlenden Haftplätzen. Wenn es nötig ist, lassen sich Plätze in anderen Ländern finden. Das zeigt ausgerechnet der von Ihnen zitierte Fall des Fatih Ben M., der jetzt in Abschiebehaft sitzt, und zwar Dank der Berliner Polizei, die hier Amts-hilfe für die sächsischen Kollegen geleistet hat. Weshalb hat denn Ihr eigener Innensenator Henkel den Abschiebegewahrsam geschlossen? Weil er teuer war und meistens leer stand. Ihre drei Fälle beweisen also nur, dass sie als Beweis für Ihre Forderungen ungeeignet sind.

Herr Dregger! Ich weiß, dass Sie versuchen werden, an diesen Legenden weiterzustricken. Insofern werden wir sicher noch Gelegenheit haben, im Ausschuss oder im Plenum über Konsequenzen aus den Fällen zu reden, zu denen die Ermittlungen noch laufen, weshalb der Senat Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt völlig richtigerweise keine Auskünfte auf Ihre Anfragen geben konnte. So lange müssen Sie sich wohl gedulden, so viel Rechtsstaatlichkeit muss sein. – Vielen Dank!