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20. Juni 2018: Rede im Parlament zur Qualitätssicherung bei der Unterbringung von Geflüchteten

Zum Antrag der Koalitionsfraktionen zu Qualitätsstandards in der Unterbringung von Geflüchteten habe ich am 14. Juni 2018 im Abgeordnetenhaus geredet. Der Antrag wurde im Parlament angenommen.

Die Rede vom 14. Juni 2018 im Abgeordnetenhaus finden Sie hier, im Folgenden finden Sie die Rede im Wortlaut.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Seibeld!

Herr Bachmann! Ich verstehe absolut nicht, wie Sie es fertigbringen können, sich zu beschweren über fehlende Kapazitäten für Integration, über fehlende Kapazitäten an Wohnraum. Und dann agitiert die AfD mit einem Schmutzblatt sondergleichen, das leider auch hier im Schriftenstand unten im Foyer ausliegt, gegen den Bau neuer MUFs, mit denen genau die verfügbaren Kapazitäten dieser Stadt an bezahlbarem Wohnraum massiv erhöht werden sollen – und übrigens nicht nur für Geflüchtete, sondern perspektivisch für alle Leute, die bezahlbaren Wohnraum brauchen. Denn das ist das Ziel bei diesen neuen MUFs. Ich verstehe wirklich nicht, wie Sie dagegen pöbeln können.

Wenn ich schon bei diesem Schmutzblatt mit Halbwahrheiten bin: Ich neige nicht zu Beschimpfungen, ich begründe sie dann auch ganz gerne.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit?

Bettina Jarasch (GRÜNE): Ja.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt: Herr Woldeit, Sie haben das Wort!

Karsten Woldeit (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Kollegin Jarasch! Frau Kollegin Jarasch! Gab es denn überhaupt einmal den Grund einer Bedarfsprüfung der notwendigen Unterbringungskapazitäten – und das Ganze unter dem Aspekt von abgelehnten Asylverfahren, von vollziehbar Ausreisepflichtigen, damit man überhaupt einmal feststellen konnte, wie viele Menschen überhaupt einen theoretischen und sicheren Rechtsanspruch auf Unterbringung haben? Die Gemengelage ist ja eine ganz andere. Wir können ja nicht eine Bedarfsprüfung festlegen nach dem Motto alle, wie Frau Senatorin Breitenbach es wünscht, sondern wir haben immer noch eine klare Rechtsgebung, übrigens auch eine klare Rechtsgebung im Asylverfahren, eine klare Rechtsgebung im Genfer Schutzverfahren, im Duldungsverfahren und Ähnlichem, gibt es den Hauch des Willens der Koalition, dort wirklich festzustellen, wie viele Menschen überhaupt eine Bleibeperspektive im Rahmen dieser Unterbringungskapazitäten haben?

Bettina Jarasch (GRÜNE): Vielen Dank für diese Frage! – Das erspart mir, in meiner Redezeit weiter auf Ihr Schmutzblatt einzugehen. Ich kann direkt Ihre Frage beantworten, denn auch in diesem Flyer lehnen Sie die MUFs mit der Begründung ab, sie würden nur für ausreisepflichtige Asylbewerber gebaut. Ich nehme an, Herr Woldeit, darauf bezieht sich auch Ihre Frage. Dazu Folgendes: Erstens, natürlich gibt es Bedarfsprognosen, und es müsste eigentlich in Ihrem Sinne sein, da Sie sich immer um die angestammte Bevölkerung so viele Sorgen machen, dass in diese Prognosen tatsächlich die Wohnungslosen insgesamt einfließen, denn ich sagte gerade, diese Unterbringungskapazitäten, die wir jetzt schaffen, die haben das Potenzial, dass wir damit auch Wohnraum für andere Gruppen als Geflüchtete schaffen. Das ist das eine.

Zu den Ausreisepflichtigen, zu den 12 000 nur so viel: Darunter – auch das verfälschen Sie natürlich – sind auch Menschen mit Duldungen. Duldungen bekommt man bekanntlich aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Es gibt Leute, die haben zum Beispiel – das sind allerdings viel zu wenige, da würde ich sofort zustimmen – eine Ausbildungsduldung, die machen eine Ausbildung und wollen hier eine Beschäftigung aufnehmen und werden dringend gebraucht. Es gibt Leute, die bekommen eine Duldung, weil sie zwar keine politischen Flüchtlinge sind, aber weil die Situation in ihrem Herkunftsland so unzumutbar ist, dass wir sie nicht abschieben wollen. Solche Vereinbarungen sind humanitär und es gibt sie auch in anderen Bundesländern.

Drittens gibt es auch Menschen, die sind hier, weil sie keinen Pass bekommen, weil ihr Herkunftsland sie nämlich nicht zurücknimmt und ihnen keinen Pass ausstellt. Auch alle diese Gruppen

zählen zu dieser Zahl 12 000. Deswegen sollten Sie mit solchen Zahlen etwas vorsichtiger sein. Eine letzte Sache und dann würde ich tatsächlich gern zu dem Antrag zurückkommen: Es ist eben nicht so, dass Asyl nur einen Aufenthalt auf Zeit begründet.

Diejenigen Menschen, die nach deutschem Asylrecht asylberechtigt sind, haben damit das Recht, hier ein neues Leben anzufangen. Ich finde es unverschämt, wenn Sie fordern, dass auch die alle gehen sollen.

Damit haben wir schon gesehen, dass das Thema, das wir heute diskutieren, keineswegs nur ein Thema für Fachleute und Feinschmecker und irgendwie überflüssig wäre. Denn hinter diesem nüchtern klingenden Auftrag, den wir dem Senat heute erteilen wollen, steckt ein ganz großes Stück Innovation, Öffnung der Verwaltung und Fortschritt in Sachen Partizipation. Wir machen uns damit nämlich auch auf den Weg zu einer gesamtstädtischen Steuerung, die die Verwaltungsmodernisierung übrigens gerade dort realisiert, wo das Land Berlin sich 2015/16 durch den LAGeSo-Skandal noch bundesweit einen schlechten Ruf für Behördenversagen weggeholt hat.

Es geht um Qualitätsmanagement. Der Senat soll ein standardisiertes Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Unterbringungsbedingungen entwickeln unter Einbindung nicht nur der Bezirke und der Flüchtlingsorganisationen, sondern auch der Bewohnerinnen und Bewohner.

Natürlich gehören Qualitätskontrollen auch zur Aufgabe des LAF. Neu ist aber, dass Integrationslotsen und -lotsinnen die Mitarbeiter begleiten sollen, um selbst mit den Bewohnerinnen und Bewohnern über ihre Lebensbedingungen und Bedürfnisse zu sprechen. Zusätzlich startet ein Modellprojekt in vier Bezirken für ein unabhängiges Beschwerdemanagement. Daraus kann ein Innovationsschub für mehr Qualität entstehen, von dem in einem nächsten Schritt auch alle Obdachlosen profitieren. Denn natürlich hat auch die Situation in den ASOG-Unterkünften und anderswo mehr Aufmerksamkeit verdient.

Was wir etablieren wollen, ist ein lernendes System. Die Erkenntnisse aus den Kontrollbesuchen, die das LAF mit mobilen Lotsen gemeinsam gewinnt, müssen einfließen in die Arbeit der Senatsverwaltung und ihrer Behörden, genau wie die Hinweise der Monitoring-Gruppe, die der Vorläufer für ein künftiges unabhängiges Beschwerdesystem ist. Und wenn das klappt, dann werden Missstände in Einrichtungen rascher behoben, der Informationsaustausch, die Vernetzung zwischen Einrichtungen, Jobcentern, Beratungsstellen und Behörden wird verbessert, die Verwaltung öffnet sich für Ehrenamtliche wie für Be-wohnerinnen und Bewohner und ermöglicht so mehr Partizipation.

Das ist überfällig, denn Beteiligung – die Sie ja auch so gerne einklagen, sehr geehrte Herren von der AfD – und ein offener Umgang mit Beschwerden machen die Arbeit öffentlicher Institutionen nämlich besser, und das gilt für Eltern in der Schule ganz genauso wie für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit.

Unser Ziel ist eine gesamtstädtische Steuerung für eine gute Unterbringung aller Wohnungslosen. Das ist ein zentrales Projekt der Verwaltungsmodernisierung. Die Bezirke sollen von dieser zentralen Steuerung profitieren können. Sie werden entlastet, aber nicht entmachtet. Und es entsteht vielleicht eine neue Form der Kooperation zwischen Land und Bezirken anstelle des Schwarzen-Peter-Spiels, das hierzulande eine allzu lange Tradition hat.

Aber natürlich, Frau Seibeld, in einem haben Sie ganz recht: Qualitätsmanagement ist nicht nur eine Sache der Betreiber. Die Betreiber können nicht dafür sorgen, dass es genügend Kita- und Schulplätze, soziale Infrastruktur, Verkehrsanbindung gibt und dass sich die neuen MUFs z. B. auch in die Nachbarschaft hinein öffnen und einen Mehrwert auch für die Anwohner haben. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir bei der Debatte über neue modulare Unterkünfte für die Flüchtlinge aufhören, über das Ob zu diskutieren, und endlich beginnen, über das Wie zu sprechen – und zwar nicht nur hier oder auf Verwaltungsebene, sondern mit den Beteiligten vor Ort, mit den Anwohnern und Anwohnerinnen und den Bezirken. – Ich danke Ihnen!