Zum Inhalt springen

13. Juni 2014: "Für eine aktive Religionsfreiheit" - Kretschmann bei der grünen Religionskommission

Auf der vierten Sitzung der grünen Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ am 13. Juni in Berlin war der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu Gast. Zusammen mit dem Europaabgeordneten Sven Giegold, der Mitglied der Kommission ist, stellte er das gemeinsame Papier „Religionspolitische Thesen“ vor.

In dem Beitrag zur grünen religionspolitischen Debatte plädieren Kretschmann und Giegold für ein kooperatives Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften seien eine wichtige Säule der Gesellschaft: „Die Religionsgemeinschaften bilden Werte aus, die die Bürger_innen in das Gemeinwohl einbringen, sie bilden Sozialformen und Organisationen aus, in denen diese gelebt werden können, und sie können dadurch auch zum kritischen Korrektiv für den Staat selbst werden“, heißt es in dem Papier. Der Mensch sei ein Gemeinschaftswesen, kein „lonesome cowboy“. Gerade in Zeiten starker Individualisierung stifteten solche Gemeinschaften für den Einzelnen Sinn und stärkten seine Identifikation mit dem Ganzen.

Simone Peter, Winfried Kretschmann und Bettina Jarasch bei der Sitzung der Religionskommission am 13. Juni 2014

Kontroverse Debatte um das kooperative Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften

Kretschmann und Giegold sprechen sich für eine „aktive Religionsfreiheit“ aus und beschreiben ein „Verständnis des säkularen Staates als eines von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften getrennten, ihnen aber dennoch wohlwollend kooperativ zugewandten“. In Zeiten zunehmender religiöser Pluralität sei es „die vordringlichste Aufgabe“ diese auch im Religionsverfassungsrecht umzusetzen: Das bedeute zuallererst, die islamischen Gemeinschaften darin zu unterstützen, in die Strukturen des deutschen Religionsverfassungsrechtes hineinzuwachsen. Reformbedarf benennt das Papier unter anderem beim Tanzverbot und bei den Rundfunkräten, beim Blasphemie-Paragraphen im Strafrecht sowie beim Bestattungsrecht und beim kirchlichen Arbeitsrecht.

Grundsätzlich stimmten die Kommissionsmitglieder in der anschließenden Debatte darin überein, dass Religionsgemeinschaften eine wichtige zivilgesellschaftliche Rolle haben. Kontrovers diskutiert wurde allerdings die Zukunftsfähigkeit und Legitimation des Modells einer kooperativen Trennung. In Zeiten, in denen die Entkirchlichung der Gesellschaft fortschreite und sich immer weniger Menschen einer Religionsgemeinschaft zugehörig fühlten, müssten Kriterien für ein kooperatives Verhältnis überdacht und weiterentwickelt werden, so einige Kommissionsmitglieder. Andere forderten eine gründlichere Beschäftigung mit alternativen Modellen für eine stärkere Entflechtung von Religion und Staat.