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23. März 2020: Corona- Pandemie: Weiteres Verfahren im Landesamt für Einwanderung

Berlin, 23. März 2020: Aktuelle Verfahrenshinweise aus dem Landesamt für Einwanderung. Das Landesamt für Einwanderung hat heute den Betrieb auf ein Online- Verfahren umgestellt.

Damit kann allen Kundinnen und Kunden mit befristeten Aufenthaltstiteln und gültigen Dokumenten vom Visum bis zur Blauen Karte über die Fiktionswirkung des § 81 AufenthG eine Bescheinigung an die Hand gegeben werden, die sich automatisch generiert und die mit keiner Frist versehen ist. Damit bleiben Aufenthaltstitel rechtmäßig bzw. sogar erlaubt, es ist möglich weiterzuarbeiten und Leistungen zu beziehen, ohne dass aktuell der Antrag geprüft werden muss. Arbeitgeber, Leistungsbehörden und Hochschulen werden gebeten die Bescheinigungen des LEA zu akzeptieren.

So gibt es außerdem die Möglichkeit Termine zur Vorsprache individuell per Mail anzubieten, sobald der Dienstbetrieb wieder normal möglich sein wird, die Online- Termin- Vereinbarung offline zu stellen stellen und (leider) gebuchte Termine Woche für Woche abzusagen.

Für Menschen im Asylverfahren und Ausreisepflichtigen gibt es gleichfalls ein Online- Registrierungsangebot. Auch hier werden Bescheinigungen zur Fortgeltung der fälschungssicheren Dokumente per Mail ausgestellt, allerdings nur nach individueller Prüfung.

Die beim LEA einliegenden mehreren Tausend elektronischen Aufenthaltstitel werden voraussichtlich ab 30.3. per Post versandt, wie in anderen Ausländerbehörden auch.

Für weitere Kundengruppen wie neueingereisten Privilegierte nach § 41 Abs. 1 und 2 AufenthV wird über die Homepage des Landesamts für Einwanderung ein Schriftverfahren angeboten, um ein schnelles Ankommen zu ermöglichen. Andere, zum Beispiel Unionsbürger*innen und Schweizer*innen oder Kund*innen, die einen Übertrag wünschen, werden zunächst nur über die FAQ auf der Homepage beraten; übrigens stehen alle Services auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Dadurch kann ca. 95 % unserer Kundinnen und Kunden ein Serviceangebot gemacht werden, ohne dass sie ihre Wohnung oder ihr Haus verlassen müssen. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Pandemiebekämpfung.

Menschen, die dringend reisen müssen, werden bis auf Weiteres unabhängig vom eigentlich zuständigen Referat am zentralen Standort am Friedrich- Krause- Ufer in einem Raum an 5 Arbeitsplätzen nur mit Freiwilligen beraten.

Für Menschen, die bei Bezug von Kurzarbeitergeld und ergänzenden Sozialleistungen wegen einer auflösenden Bedingung ihren Titel verlören, und Menschen, deren Titel nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt erlischt, wird eine Allgemeinverfügung erlassen und auf der Homepage veröffentlicht, die für 3 Monate das Erlöschen verhindert. Dies wird leider noch einige Tage dauern.

Dadurch können ab morgen alle Standorte des LEA für Publikumsverkehr geschlossen werden; außer in dem zentralen Notfallbereich am Friedrich- Krause- Ufer werden dann keine Kundinnen und Kunden mehr eingelassen, ohne den pandemischen Krisenfall festzustellen.

Einer Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres zu Folge sind auf Grund der aktuellen Situation alle Dublin-Überstellungen und alle Rückführungen im Zeitraum bis zum 19.04.2020 grundsätzlich ausgesetzt. Das gilt nicht für Gefährder, Menschen aus Strafhaft und andere Personen, an deren Aufenthaltsbeendigung ein besonderes Interesse besteht.

Zu Montag, den 23.03.2020, wird zudem eine Servicenummer für die Kund*innen des LEA eingerichtet (Erreichbarkeit: montags bis freitags zwischen 9 Uhr bis 15 Uhr). Die Servicenummern sind auf der Homepage in den FAQ veröffentlicht. Jeweils zwei Mitarbeiter*innen werden die Anrufer über den aktuellen Stand informieren. Zur teilweisen Entlastung der Servicenummer soll das Sprachdialogsystem um aktuelle Informationen zur Pandemie erweitert werden. Das wird aber leider noch dauern.

Die Partner des LEA im Beratungszentrum haben ihre Beratungsleistungen auch eingestellt, bieten aber wie die Integrationsbeauftragte im Willkommenszentrum weiter Beratung per Mail an.

Noch eine Bemerkung zur möglichen Vorsprache bereits infizierter Kund*innen. Soweit Kund*innen in Aufnahmeeinrichtungen wohnen, die unter Quarantäne stehen (in Berlin derzeit mindestens drei) und diese dennoch im zentralen Bereich des LEA vorsprechen, wird die Bedienung abgebrochen.

Die Details und die FAQ zum Thema Corona in deutscher und englischer Sprache finden Sie auf der tagesaktuell aktualisierten Website des LEA.