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17. März 2016: Abschlussbericht vorgelegt

Die Ergebnisse der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen vor. Die Leiterinnen Bettina Jarasch und Simone Peter stellten den Abschlussbericht am 17. März in Berlin vor.

Der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nach einem Auftrag der BDK in Berlin am 16.12.13 die Kommission eingesetzt. 24 Mitglieder aus dem breiten Spektrum der Partei haben die großen Fragen diskutiert. Nach zwei Jahren intensiver Debatte, zehn Sitzungen und unzähligen Emails ist es gelungen die religiös-weltanschauliche Vielfalt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Papier zu gießen. Damit liegt eine Grundlage für die weitere Debatte vor, die Kommissionsmitglieder werden in der Folge bundesweit auch mit der interessierten Öffentlichkeit diskutieren.

Die Kommission hat die Gretchenfrage beantwortet: Wie hältst Du es mit der Religion?

Das Religionsverfassungsrecht bildet die Wirklichkeit von vor fast 100 Jahren ab. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich der Aufgabe gestellt, die alten Regeln auf ihre Tauglichkeit für heute und morgen zu prüfen. Die grüne Grundhaltung lautet: Menschenrechte gewährleisten, Freiheit ermöglichen, Pluralität verwirklichen, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung sicherstellen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die einzigen, die alle im Blick haben, auch die Weltanschauungsgemeinschaften und auch Menschen, die keiner Gemeinschaft angehören.

Prinzipiell sollen Religion und Staat getrennt sein, aber säkular nicht laizistisch. Die Kommission will das kooperative Modell weiterentwickeln, denn eine starke Zivilgesellschaft wird auch von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften getragen. Die Kommission versteht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Kämpfer für Pluralität, sie wollen Gemeinschaften anerkennen, wenn sie die Grundrechte anerkennen, diskriminierungsfrei sind und Gleichbehandlung gewährleisten. Die Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften ist nötig und wichtig, es kann aber keinen Rabatt bei den Kriterien geben. Der Staat muss neutral sein, darf sich nicht einmischen und keine Gemeinschaft bevorzugen.

Die Kommission sieht dringenden Reformbedarf beim kirchlichen Arbeitsrecht, Diskriminierung wegen privater Lebensführung soll beendet werden und ein Streikrecht auch für kirchlich Beschäftigte gelten. Die Abschaffung des Blasphemieparagraphen, Transparenz bei den Kirchenfinanzen, Ablösen der Staatsleistungen und eine gesellschaftliche Debatte über die Anzahl der sogenannten stillen Tage sind weitere Forderungen im 38 Seiten starken Papier.

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