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7. Dezember 2017: Erklärung

Seyran Ates hat wie jeder andere Mensch das Recht auf freie Religionsausübung und deshalb hat sie unsere volle Solidarität, wenn sie durch ihre Moscheegründung bedroht oder von Hass verfolgt wird. Den AfD-Antrag „Solidarität mit Seyran Ates“ haben wir im Plenum des Abgeordnetenhauses dennoch abgelehnt. Er ist ein ziemlich durchsichtiger Versuch, die Frauenrechtlerin und Anwältin für die islamfeindliche Position der AfD zu instrumentalisieren – übrigens weder im Sinn der Protagonistin noch mit ihr abgesprochen. https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/20171130